Erbrecht

Als Familien-AG sind wir uns gewohnt von A bis Z zu planen.

Unsere Expertise zum thema Erbrecht

  • Beratung bezüglich Ihres Testaments (inkl. Ausarbeitung)
  • Vorbereitung der Erbverteilung
  • Inventarfeststellung
  • Betreuung der Erbengemeinschaft
  • Bindeglied zwischen Ihnen und Ämter/Behörden
  • Sicherstellung der Einhaltung des letzten Willens

Bestimmen Sie selbst, wie Ihr Vermögen vererbt wird

Die Nachlassplanung gehört zu den Themen, die viele Menschen gerne aufschieben. Mit einer sorgfältigen Regelung Ihres Nachlasses stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren persönlichen Wünschen weitergegeben wird und Ihre Angehörigen entlastet werden.

 

Wird die Erbfolge nicht bereits durch das Gesetz geregelt?

Grundsätzlich ja. Das Gesetz regelt, wer erbberechtigt ist. Gleichzeitig eröffnet das Erbrecht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie die Verteilung Ihres Nachlasses im gesetzlichen Rahmen selbst bestimmen können.

 

Unsere Testamentsberatung

In unserer Testamentsberatung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche und finanzielle Situation. Wir besprechen Ihre Wünsche und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments offenstehen.

Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung und begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügung.

Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen. Sie sorgt dafür, dass Ihr Vermögen entsprechend Ihren Vorstellungen verteilt wird und berücksichtigt dabei Ihre persönliche Familien- und Vermögenssituation bestmöglich.

Darüber hinaus gibt es weitere gute Gründe, ein Testament zu erstellen:

Mit einem Testament können Sie wichtige persönliche Anordnungen festhalten, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen. So können Sie beispielsweise bestimmen, dass eine bestimmte Person einen einzelnen Vermögensgegenstand – etwa ein Gemälde, ein Schmuckstück oder ein Familienerbstück – erhalten soll.

Sie können zudem festlegen, wer nach Ihrem Tod Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Liegenschaft erhalten darf beziehungsweise wem dieser ausdrücklich verwehrt werden soll.

Auch für den Fall, dass eine von Ihnen eingesetzte Erbin oder ein eingesetzter Erbe vor Ihnen verstirbt, können Sie vorsorgen. Durch die Benennung von Ersatzerben stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass auch in diesem Fall nach Ihren Vorstellungen verteilt wird.

In Ihrem Testament können Sie einen Willensvollstrecker ernennen. Seine Einsetzung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Eine seiner wichtigsten Aufgaben besteht darin, den Nachlass unmittelbar nach dem Todesfall zu sichern.

Ohne einen Willensvollstrecker fällt diese Verantwortung den Erben zu. Doch was geschieht mit dem Nachlass, solange die Erben noch nicht feststehen? Bis die Behörden die Erbenermittlung abgeschlossen haben, können Monate oder sogar Jahre vergehen.

Während dieser Zeit können Vermögenswerte an Wert verlieren oder laufende Kosten unnötig anfallen. So können beispielsweise Wertschriften starken Kursschwankungen ausgesetzt sein. Gleichzeitig läuft die Miete einer Wohnung weiter, obwohl niemand berechtigt ist, sie zu betreten, den Haushalt aufzulösen und die Wohnung dem Vermieter zurückzugeben. Die Bankkonten werden vorübergehend eingefroren, dies hat zur Folge, dass laufende Rechnungen über die Bank abgewickelt werden, was ein grosser Zeitaufwand für die Hinterbliebenen bedeutet.

Ein Willensvollstrecker kann seine Tätigkeit hingegen bereits kurz nach dem Todesfall aufnehmen. Er sorgt dafür, dass der Nachlass gesichert wird, erfüllt offene Verpflichtungen und trifft die notwendigen Massnahmen, um unnötige Kosten und finanzielle Nachteile für die Erben zu vermeiden.

Jede Familien- und Lebenssituation ist einzigartig. Insbesondere bei Patchworkfamilien, Konkubinaten oder anderen besonderen Familienkonstellationen stösst die gesetzliche Erbfolge häufig an ihre Grenzen. Mit einer sorgfältigen Nachlassplanung und den richtigen testamentarischen Anordnungen können Sie Ihre Angehörigen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gezielt begünstigen und Ihre persönlichen Wünsche umsetzen.

In unserer Testamentsberatung analysieren wir Ihre individuelle Situation, zeigen Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die optimal auf Ihre persönlichen und familiären Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ehepartner und eingetragene Partnerinnen oder Partner, die einen gemeinsamen Haushalt führen, verfügen bereits von Gesetzes wegen über ein beschränktes Vertretungsrecht. Dieses umfasst insbesondere alltägliche Angelegenheiten wie die Deckung des laufenden Unterhalts, die Verwaltung des regelmässigen Einkommens und des übrigen Vermögens sowie das Öffnen und Bearbeiten der Post.

Für weitergehende Rechtsgeschäfte oder umfassendere Vertretungshandlungen ist jedoch weiterhin die Zustimmung der KESB erforderlich.

Ein Vorsorgeauftrag ist deshalb auch für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften eine wichtige Absicherung. Damit können Sie Ihrem Partner, einer nahestehenden Person oder einer Institution gezielt umfassende Vertretungsbefugnisse übertragen und sicherstellen, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden.

Wie läuft eine Nachlassplanung bei uns ab?

 

1. Ausgangslage

In einem ersten Beratungsgespräch lernen wir Ihre persönliche Situation kennen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Familienkonstellation sowie Ihre Vermögensverhältnisse und besprechen Ihre Wünsche und Ziele für die Nachlassplanung. Auf dieser Grundlage zeigen wir Ihnen die passenden Gestaltungsmöglichkeiten auf.

 

2. Von Gesetzes wegen

Wir zeigen Ihnen auf, wie Ihr Vermögen im Todesfall nach den gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund bereits bestehender letztwilliger Verfügungen und unter Berücksichtigung des Güter- und Erbrechts verteilt würde.

Dabei ermitteln wir, welche Personen pflichtteilsgeschützt sind, und berechnen die frei verfügbare Quote – also jenen Teil Ihres Nachlasses, über den Sie im Rahmen eines Testaments frei verfügen können. So erhalten Sie eine klare Übersicht über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und eine fundierte Grundlage für Ihre Nachlassplanung.

 
3. Ihre Möglichkeiten

Sie schildern uns Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ziele für Ihren Nachlass. Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Lösungsvorschläge, die Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigen und Ihre Vorstellungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich umsetzen.

 

4. Die notwendigen Massnahmen umsetzen

Sobald Sie sich für eine Lösung entschieden haben, begleiten wir Sie bei der Umsetzung. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines Testamentsentwurfs sowie – falls erforderlich – eines Ehe- oder Erbvertrags. Bei Bedarf koordinieren wir zudem die weiteren Schritte mit einem Notariat, damit Ihre Nachlassplanung rechtssicher umgesetzt werden kann.

 

Ihre Vorteile

Menschlich

Diesen sensiblen Themen mit Menschlichkeit und Würde begegnen

Entlastung

Entlastung der Erben

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