Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihren Willen nicht mehr äussern können, hilft eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag. Damit bestimmen Sie!

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihren Willen nicht mehr äussern können, hilft eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag. Damit bestimmen Sie!

Unsere Expertise zum thema Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

  • Sie bestimmen mit einer Patientenverfügung für den Fall einer Urteilsunfähigkeit über die von Ihnen gewünschten medizinischen Massnahmen.
  • Sie können eine Person Ihres Vertrauens bezeichnen, die an Ihrer Stelle über medizinische Massnahmen entscheidet.
  • Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass die Vertrauensperson die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann, sollte sie urteilsunfähig werden.
  • Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

 

Ihre Vorteile

Menschlich

Diesen sensiblen Themen mit Menschlichkeit und Würde begegnen

Entlastung

Entlastung der Erben

Viele Menschen äussern den Wunsch, ihre Erben zu entlasten und entscheiden sich dafür, im Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker zu ernennen. Die Aufgabe eines Willensvollstreckers ist es, den letzten Willen im Todesfall umzusetzen. Unser Fachwissen und unsere Erfahrung, gepaart mit hoher Sozialkompetenz,

garantieren Ihnen eine professionelle und diskrete Abwicklung von Erbteilungsmandaten. Als Willensvollstrecker setzen wir den testamentarischen Willen der Erblasserin, des Erblassers als unabhängige Instanz unter Mitwirkung der Erben um.

Können wir Sie unterstützen?
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