Ein Einkauf in die zweite Säule kann durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder beide gemeinsam finanziert werden.
WICHTIG:
Die Einzahlung muss vom Privatkonto des Arbeitnehmers gemacht werden!
Bei einem Einkauf in die 2. Säule muss darauf geachtet werden, von welchem Bankkonto (Unternehmung oder Arbeitnehmer) die Beiträge bezahlt werden, was das Reglement vorsieht und dass die AHV auf vom Arbeitgeber finanzierten Einkäufen abgerechnet wird.
Für Fragen zu diesem Thema und aller Möglichkeiten der Steueroptimierung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre
Seiler Treuhand AG