Vorgehen beim Einkauf in die 2. Säule

Ein Einkauf in die zweite Säule kann durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder beide gemeinsam finanziert werden.

Vom Arbeitnehmer finanzierte Einkäufe:

  • Abzug erfolgt in der Steuererklärung des Arbeitnehmers, hat kein Einfluss auf den Lohnausweis
  • Bescheinigung durch Vorsorgeeinrichtung

WICHTIG:

Die Einzahlung muss vom Privatkonto des Arbeitnehmers gemacht werden!

Vom Arbeitgeber finanzierte Einkäufe (vom Arbeitnehmer geschuldet):

  • Sind auf dem Lohnausweis als andere Leistung und somit als Lohn aufzuführen, werden jedoch auf dem Lohnausweis direkt wieder abgezogen, weil sich die Netto-Lohnzahlung in diesem Umfang reduziert.
  • Abzug in der privaten Steuererklärung entfällt somit.
  • Arbeitnehmeranteil des Einkaufsbetrages ist AHV-pflichtig.

Zusammenfassend:

Bei einem Einkauf in die 2. Säule muss darauf geachtet werden, von welchem Bankkonto (Unternehmung oder Arbeitnehmer) die Beiträge bezahlt werden, was das Reglement vorsieht und dass die AHV auf vom Arbeitgeber finanzierten Einkäufen abgerechnet wird.

Für Fragen zu diesem Thema und aller Möglichkeiten der Steueroptimierung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre
Seiler Treuhand AG

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