Übersicht steuerlich abzugsfähiger Ausbildungs­kosten

Sämtliche berufsorientierte Aus – und Weiterbildungen, sowie Umschulungskosten können zum Abzug zugelassen werden, sofern das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Erstausbildung handelt.
Der Abzug beträgt bei der Direkten Bundessteuer maximal CHF 12’000.00 pro Person und Steuerperiode. Allfällige Zuschüsse vom Arbeitgeber oder vom Bund müssen in Abzug gebracht werden. Lediglich die selbstgetragenen Kosten können steuerlich in Abzug gebracht werden.

Art der Aus- und Weiterbildung Abzug Bemerkungen
Obligatorische Schule Grundausbildung
Mittelschule mit Maturaabschluss Grundausbildung
Berufslehre (mit Berufsmatura) Berufliche Grundausbildung
Berufsmatura nach Lehrabschluss Sekundarstufe II
Einjährige Handelsschule nach Lehrabschluss ✔️ Als Ergänzung des abgestammten Berufes
Technischer Kaufmann ✔️ Aktuelle Tätigkeit im Bürobereich
Handelsschule (mit kaufmännischem Abschluss) nach Abschluss Lehre als freiwillige Berufsumstellung ✔️ Berufsumstellung, Zweitausbildung
Sprachkurse/Sprachaufenthalte bei Besuch Sprachschule ✔️ Im Zusammenhang mit ausgeübter Tätigkeit
Deutschkurs bei Fremdsprachigen ✔️ Soweit erwerbstätig
Sprachaufenthalt ohne Sprachschule ✔️ Privataufwand (Bildungsreise, Ferien)
PC-Kurse, Informatik-Zertifikate SIZ I+II (oder vergleichbares Zertifikat) ✔️ Sofern für gegenwärtige berufliche Tätigkeit nützlich und im Rahmen des Üblichen
Fachhochschulabschluss (FH) ✔️ Weiterbildung: Berufsbegleitend und im Zusammenhang mit ausgeübter Tätigkeit
Studium Uni, ETH, HSG (Bachelor und Master) ✔️ Universitärer Abschluss
Zweitstudium Uni, ETH, HSG ✔️ Grundsätzlich: Ab Stufe Master
Berufsprüfungen mit eidg. Fachausweis ✔️ Weiterbildung im ausgeübten Beruf
Eidg. Fachausweise & eidg. Diplome (höhere Fachprüfung) ✔️ Weiterbildung im ausgeübten Beruf
Management– und Führungskurse ✔️ Berufsaufstieg im ausgeübten Beruf
Meisterkurs ✔️ Berufsaufstieg im ausgeübten Beruf
Umschulungskosten ✔️ Bei Notwendigkeit (z.B. Betriebsschliessung, keine berufliche Zukunft im bisherigen Beruf, Krankheit, Unfall usw.)
Weiterbildung während Arbeitslosigkeit ✔️ Sofern Ersatzeinkünfte vorhanden
nicht abzugsfähig  ❌ | abzugsfähig  ✔️ 22.05.2024

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