Newsletter 2026

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Geschätzte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

Wir hoffen, dass Ihr Jahresbeginn 2026 erfreulich verlaufen ist und wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr voller Schwung und Zuversicht.

Auch 2026 beginnt mit bedeutsamen Neuerungen: Die Abschaffung des Eigenmietwerts und ihre Auswirkungen; das Entlastungspaket 27; Anpassungen bei der Mehrwertsteuer; neue Modalitäten zum Covid-Kredit und vieles mehr.

Zum Start ins neue Jahr möchten wir Ihnen erneut einen prägnanten Überblick über bedeutende und ausgewählte Themen geben.

Ausgabe Nr. 8 / Januar 2025

Abschaffung Eigenmietwert

Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. September 2025 knapp die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Damit müssen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ihr fiktives Mieteinkommen künftig nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Die Abschaffung des Eigenmietwerts tritt frühestens 2028 in Kraft. Was bedeutet das für Wohneigentümerinnen und -eigentümer?

  • Der Eigenmietwert entfällt vollständig für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften.
  • Gleichzeitig entfallen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten, Schuldzinsen und Modernisierungen auf Bundesebene. Kantone können gewisse Abzüge, beispielsweise für Modernisierungen, teilweise zeitlich begrenzt zulassen.
  • Schuldzinsen dürfen künftig nur noch eingeschränkt abgezogen werden: Entweder beschränkt in Kombination mit vermieteten Objekten oder im Rahmen eines Sonderabzugs für Erstkäuferinnen und Erstkäufer von selbstgenutzten Liegenschaften.
  • Kantone erhalten die Möglichkeit, eine neue Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Steuer wird kantonal unterschiedlich sein.

 

Vermögenssteuerwert: Die Kantone werden diesen Wert
(≠ Verkehrswert) bei Liegenschaften neu einschätzten und wieder näher an den Verkehrswert anpassen. Im Kanton Aargau erfolgte die Erhöhung ab 2025, im Kanton Zürich ab 2026. Weitere Kantone werden voraussichtlich folgen.

Was ist eine Betriebsstätte?

Mehrwertsteuer – wichtige Änderungen

Besteuerung von Elektrofahrzeugen – mögliche Varianten

Jahresendkurse Fremdwährungen per 31.12.2025 (Quelle: ESTV)

EUR 0.930500
USD 0.792250
GBP 1.065681

Jahresendkurse Kryptowährungen per 31.12.2025 (Quelle: ESTV)

Bitcoin 69’571.989
Ethereum 2’364.081
Tether 0.791468

Die 13. Altersrente wir erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten. Kinder- oder Zusatzrenten, sowie der Rentenzuschlag für Frauen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Noch offene Covid-Kredite

Ab 2026 darf nur noch der offene Saldo gem. Covid-Vertrag als Eigenkapital angerechnet werden. Verspätete Rückzahlungen gelten als Fremdkapital und können gem. Art. 725 b OR zur Überschuldung führen.

Zinsen Direkte Bundessteuer (ab 1.1.2026)

Verzugszinssatz: 4.00%
in 2025: 4.50%

Vergütungszins auf Vorauszahlungen: 0.00%
in 2025: 0.75%

Natürlich stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, detaillierte Informationen bereitzustellen oder Sie bei spezifischen Anliegen zu unterstützen.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir sind gerne für Sie da. Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Jahr 2026,

Herzliche Grüsse

Ihre Seiler Treuhand AG
René Seiler

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Basis: Rundschreiben ESTV, Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer