Neues Erbrecht ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht. Ziel der Reform ist es, dem Erblasser mehr Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung zu ermöglichen – unter anderem durch reduzierte Pflichtteile sowie neue Regelungen im Zusammenhang mit Scheidung und Nutzniessung. Dieses Dokument bietet einen kompakten Überblick über die zentralen Neuerungen: Dazu gehören die angepassten Pflichtteilsregelungen, erweiterte Begünstigungsmöglichkeiten für Ehegatten und Lebenspartner sowie Einschränkungen bei Schenkungen im Rahmen von Erbverträgen. Wer seinen letzten Willen rechtssicher gestalten möchte, sollte bestehende Verfügungen sorgfältig prüfen und bei Bedarf anpassen. Dieses Handout fasst die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammen.

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