Mehrwertsteuer­sätze ab
1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz steigt von 7.7 % auf 8.1 %, der reduzierte Satz von 2.5 % auf 2.6 %, und der Sondersatz für Beherbergung von 3.7 % auf 3.8 %. Diese Erhöhung basiert auf der Abstimmung zur AHV-Reform vom September 2022. Parallel wurden auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze branchenbezogen angepasst. Unternehmen sind gefordert, ihre Buchhaltungssoftware, Preislisten, Verträge sowie interne Prozesse entsprechend zu überarbeiten. Zusätzlich hat der Bundesrat beschlossen, dass MWST-Abrechnungen künftig nur noch digital erfolgen dürfen – mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Für die Festlegung des korrekten Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Der beiliegende Entscheidungsbaum hilft bei der praktischen Anwendung. Unternehmen sollten frühzeitig aktiv werden, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.

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