Überprüfung der Konsolidierungs­pflicht

Die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung betrifft nicht nur börsenkotierte Unternehmen, sondern kann auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen treffen. Massgeblich sind bestimmte Beteiligungsverhältnisse sowie finanzielle Schwellenwerte – etwa bei Bilanzsumme, Umsatzerlös oder Anzahl Mitarbeitender. Dieses PDF zeigt, wann eine Konsolidierungspflicht besteht, welche juristischen Personen betroffen sein können und in welchen Fällen Ausnahmen oder Vereinfachungen gelten. Eine klare Übersicht unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Einschätzung ihrer Verpflichtungen nach Art. 963 OR. Jetzt prüfen, ob auch Ihre Organisation betroffen ist.

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